Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für die Nutzung der Software paygroove durch Unternehmer.
Stand: 10.09.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software paygroove (nachfolgend „Software“), die zwischen mediarooms – Dugge & Dubbel GbR, Quirinstraße 9, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) geschlossen werden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Anfrage eines Kontos bestätigt der Kunde, dass er die Software in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Nutzt der Kunde die Software mit mehreren Benutzern (Team), gelten diese AGB auch für die Nutzung durch die vom Kunden freigeschalteten Benutzer. Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzer diese AGB einhalten, und haftet für deren Handlungen wie für eigene.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Software-as-a-Service („SaaS“) über das Internet zur Nutzung im Browser sowie über eine mobile App zur Verfügung. Die Software dient insbesondere der Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Rechnungen und E-Rechnungen, der Verwaltung von Kunden, Artikeln, Aufträgen und Terminen, der Erfassung von Belegen, Reisekosten und Anlagegütern sowie der Übersicht über Kontoumsätze.
- Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu ändern und an den technischen Fortschritt anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Übergabepunkt für die Leistungen ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung sowie die Bereitstellung geeigneter Endgeräte und aktueller Browser bzw. Betriebssysteme sind Sache des Kunden.
- Die Software ist ein Hilfsmittel für die Büroorganisation. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Vorschläge zur Abschreibung (AfA), zu Reisekostenpauschalen, zur Belegerkennung und zur Kategorisierung von Umsätzen sind unverbindliche, automatisiert erzeugte Vorschläge, die der Kunde eigenverantwortlich prüfen muss (§ 8).
- Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Fragen zur Bedienung der Software per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) in angemessener Zeit. Ein Anspruch auf Support innerhalb bestimmter Reaktionszeiten besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Vertragsschluss, Konto und Testphase
- Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er beim Anbieter ein Konto anfragt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Konto freischaltet und dem Kunden die Zugangsdaten übermittelt oder die Anfrage in Textform bestätigt.
- Sofern der Anbieter eine kostenlose Testphase anbietet, kann der Kunde die Software ab Freischaltung für 14 Tage kostenlos und unverbindlich nutzen. Die Testphase endet automatisch und geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Eine Zahlungsmethode ist für die Testphase nicht erforderlich. Möchte der Kunde die Software nach Ablauf der Testphase weiter nutzen, schließt er ein Abonnement nach § 4 ab. Andernfalls wird das Konto gesperrt; § 16 Abs. 3 gilt entsprechend.
- Während der Testphase können einzelne Funktionen eingeschränkt sein. Für die unentgeltliche Nutzung gilt die Haftungsregelung in § 12 Abs. 5.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anfrage und im Kundenkonto wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen (insbesondere der Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Abonnement, Preise und Zahlung
- Der Kunde kann zwischen einem monatlichen Abonnement und einem Jahresabonnement wählen. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist im Voraus fällig: beim Monatsabonnement zu Beginn jedes Abrechnungsmonats, beim Jahresabonnement zu Beginn jedes Vertragsjahres. Der Anbieter stellt Rechnungen in elektronischer Form (per E-Mail oder im Kundenkonto) aus; der Kunde ist mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach Mahnung mit angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperre bestehen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, soweit dies zum Ausgleich gestiegener Kosten (insbesondere für Infrastruktur, Drittanbieterdienste oder Personal) oder aufgrund von Funktionserweiterungen erforderlich ist. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Ankündigung hingewiesen. Bereits im Voraus bezahlte Zeiträume sind von einer Preiserhöhung nicht betroffen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Das Monatsabonnement hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht von einer Partei bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt wird.
- Das Jahresabonnement hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an die im Impressum genannte Adresse).
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wesentliche Pflichten nach § 7 verletzt, die Software rechtswidrig nutzt oder mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist.
- Die Folgen der Vertragsbeendigung richten sich nach § 16.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
- Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Internet- oder Drittanbieterdiensten, Angriffe Dritter), sowie Zeiten, in denen der Anbieter den Zugriff aus Sicherheitsgründen kurzfristig einschränken muss.
- Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus in der Software oder per E-Mail an und führt sie vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Dringende Sicherheitsupdates können ohne Ankündigung erfolgen.
- Der Anbieter sichert die in der Software gespeicherten Daten regelmäßig im Rahmen seines Betriebs. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems bei Ausfällen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner vom Kunden oder seinen Benutzern gelöschter Daten besteht nicht. Der Kunde bleibt für eigene Exporte und Sicherungen seiner Daten nach § 7 Abs. 5 verantwortlich.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, verwendet sichere Passwörter und gibt Zugangsdaten nicht an Dritte weiter. Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich und ändert das Passwort. Der Kunde haftet für Handlungen, die unter seinem Konto vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat.
- Für die von ihm und seinen Benutzern eingegebenen, hochgeladenen und verarbeiteten Inhalte („Kundendaten“) ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung berechtigt ist (insbesondere in Bezug auf personenbezogene Daten seiner Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter) und dass keine rechtswidrigen Inhalte gespeichert oder versendet werden.
- Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen. Untersagt sind insbesondere das Einbringen von Schadsoftware, die Überlastung der Systeme, automatisierte Massenzugriffe außerhalb der vom Anbieter bereitgestellten Schnittstellen, die Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen, die Weitervermietung oder das Bereitstellen der Software für Dritte sowie das Vervielfältigen, Dekompilieren oder Zurückentwickeln der Software über die zwingenden gesetzlichen Befugnisse (§§ 69d, 69e UrhG) hinaus.
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Rechnungen, E-Rechnungen, Belege, Reisekostenabrechnungen und Buchungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (insbesondere §§ 14, 14a UStG, § 147 AO und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form – GoBD) und dass er die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einhält. Die Software unterstützt bei der Erstellung von Dokumenten, prüft jedoch nicht abschließend die rechtliche oder steuerliche Richtigkeit der Eingaben. Die Software ist kein zertifiziertes revisionssicheres Archiv; aufbewahrungspflichtige Unterlagen hat der Kunde eigenständig zu sichern.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen (z. B. PDF- und E-Rechnungs-Export) zu sichern, spätestens vor Vertragsende.
- Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Benutzer oder auf von ihnen bereitgestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
- Bei Verstößen gegen die Absätze 1 bis 3 darf der Anbieter das Konto nach vorheriger Information – in dringenden Fällen auch ohne – vorübergehend sperren und betroffene Inhalte entfernen. Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden.
§ 8 KI-gestützte Funktionen und automatisierte Vorschläge
- Die Software enthält Funktionen, die mithilfe von KI-Diensten Dritter (derzeit OpenAI) automatisch Informationen aus hochgeladenen Belegen auslesen (Belegerkennung) und Vorschläge zur steuerlichen Einordnung von Anlagegütern (AfA) erzeugen. Außerdem werden Reisekostenpauschalen und Routenentfernungen automatisiert berechnet.
- Diese Ergebnisse sind unverbindliche Vorschläge. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde ist verpflichtet, alle automatisiert erzeugten Werte vor ihrer Verwendung – insbesondere vor Buchung, Abrechnung oder Steuererklärung – zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
- Mit dem Hochladen eines Belegs im Bereich „Belege“ veranlasst der Kunde die Übermittlung des Belegs an den KI-Dienst zur Auswertung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er hierzu berechtigt ist. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Der Anbieter kann die eingesetzten KI-Dienste und Modelle austauschen, sofern der Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 9 Bankanbindung und Dienste Dritter
- Der Kunde kann optional Bankkonten über den Dienst Nevlo (ProDoWeb UG (haftungsbeschränkt)), der seinerseits die finAPI GmbH als von der BaFin zugelassenen Kontoinformationsdienst nutzt, mit der Software verbinden. Der Zugriff ist auf das Lesen von Kontoinformationen und Umsätzen beschränkt; Zahlungen werden über die Software nicht ausgelöst.
- Die Anbindung erfolgt nur auf ausdrückliche Veranlassung des Kunden und nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter, die der Kunde beim Verbindungsaufbau akzeptiert. Der Anbieter ist nicht Vertragspartner dieser Drittanbieterverträge und haftet nicht für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der von Banken oder Drittanbietern übermittelten Daten.
- Der Kunde darf nur Konten verbinden, über die er verfügungsberechtigt ist. Die Verbindung kann jederzeit in der Software getrennt werden.
- Für den Versand von Dokumenten per E-Mail, die Routenberechnung, die KI-Funktionen und die Cloud-Infrastruktur setzt der Anbieter Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein. Diese sind in der Datenschutzerklärung und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung aufgeführt.
- Versendet der Kunde Dokumente über die Software per E-Mail, geschieht dies in seinem Namen und in seiner Verantwortung. Der Kunde stellt sicher, dass die Empfänger die Dokumente erhalten dürfen. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Übergabe an den E-Mail-Dienstleister, nicht die Zustellung beim Empfänger.
§ 10 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene geschäftliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere am Quellcode, werden nicht eingeräumt.
- Die Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung (Speicherung, Verarbeitung, Datensicherung, Übermittlung an Auftragsverarbeiter) zu vervielfältigen und zu verarbeiten.
- Der Anbieter darf anonymisierte, nicht auf den Kunden oder Dritte rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung der Software verwenden.
- Für die mobile App gelten diese AGB entsprechend; ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen App-Stores.
§ 11 Gewährleistung
- Der Anbieter stellt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält diesen Zustand während der Vertragslaufzeit.
- Mängel hat der Kunde unverzüglich und nachvollziehbar zu melden (Beschreibung, Zeitpunkt, gegebenenfalls Bildschirmfotos). Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Zeit und kann hierzu auch zumutbare Umgehungslösungen bereitstellen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Eine Minderung kann der Kunde nicht durch Abzug von der Vergütung durchsetzen; ein etwaiger Rückforderungsanspruch bleibt unberührt.
- Keine Gewähr übernimmt der Anbieter für Störungen, die auf der IT-Umgebung des Kunden, auf unsachgemäßer Nutzung, auf Daten Dritter (insbesondere Banken, Kontoinformationsdienste, KI- und Kartendienste) oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen, sowie dafür, dass die Software den individuellen steuerlichen oder rechtlichen Anforderungen des Kunden vollständig genügt.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
- Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 7 Abs. 5 eingetreten wäre.
- Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen (insbesondere die Testphase und als Vorschau gekennzeichnete Funktionen) haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1.
- Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten, die von Dritten bereitgestellt werden (insbesondere Banken, Kontoinformationsdienste, KI- und Kartendienste), soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Benutzer zur Vertragserfüllung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
- Soweit der Kunde in der Software personenbezogene Daten Dritter (z. B. seiner Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter) verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AVV“), der Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Anbieter stellt den AVV in der Software oder auf Anfrage in Textform bereit.
- Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung der Daten Dritter in der Software eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert werden.
§ 14 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und Vertragskonditionen) vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten bekannt gemacht wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht besteht zwei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie zeitlich unbegrenzt.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist – insbesondere wegen einer geänderten Rechtslage oder Rechtsprechung, geänderter technischer Rahmenbedingungen, Änderungen bei Drittanbietern oder Erweiterungen des Leistungsumfangs – und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Das Leistungsversprechen und die Vergütung können auf diesem Weg nicht geändert werden; für Preisänderungen gilt § 4 Abs. 5.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (per E-Mail oder durch Hinweis in der Software) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB.
- Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, können jederzeit ohne Ankündigung erfolgen.
§ 16 Vertragsende, Datenexport und Löschung
- Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht; der Zugang zur Software wird gesperrt.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende zu exportieren. Auf Anfrage in Textform innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden einmalig einen Export seiner Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
- 30 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter die Kundendaten unwiderruflich, es sei denn, der Kunde hat zuvor in Textform eine längere Aufbewahrung vereinbart oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters stehen entgegen. Letztere betreffen ausschließlich die Vertrags- und Abrechnungsdaten zwischen Anbieter und Kunde. Datensicherungen werden turnusmäßig überschrieben.
- Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der Software oder ihrer Bestandteile besteht nicht.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bad Homburg v. d. Höhe. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, insbesondere im Fall einer Umwandlung oder eines Rechtsformwechsels. Der Kunde wird hierüber informiert und kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach der Information außerordentlich kündigen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
